Da es sich im Folgenden um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die für alle Gesellschaften gleichermaßen gelten, werden die Schneider-Mietkochagentur, Schneider-Hotelgastro-Jobs, Schneider-Hotelgastro-Groupe und Dr. Schneider-Medi-Jobs, Schneider-Hotelgastro-Consulting einheitlich mit Schneider-Hotelgastro-Groupe bezeichnet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Recruitingleistungen gelten für alle - auch zukünftigen – entsprechenden Geschäftsbeziehungen zwischen Schneider-Hotelgastro-Groupe als Auftragnehmer und dem Auftraggeber unter Ausschluss entgegenstehender anderer Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Schneider-Hotelgastro-Groupe.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Auftraggeber erteilt Schneider-Hotelgastro-Groupe im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, für ihm einen Bewerber mit einer bestimmten Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu suchen. Schneider-Hotelgastro-Groupe gestaltet die Personalsuche nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Anzeigen erfolgen nach Absprache. Über den erteilten Auftrag wird unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung geschlossen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schneider-Hotelgastro-Groupe unverzüglich darüber zu informieren, sofern ein von Schneider-Hotelgastro-Groupe vorgeschlagener Bewerber bereits von einem anderen Personalvermittler vorgeschlagen wurde bzw. wird. Das gleiche gilt, wenn die Besetzung des Arbeitsplatzes hinfällig geworden ist oder der Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden soll.
- Das zwischen Schneider-Hotelgastro-Groupe und dem Auftraggeber als Vertragsbestandteil besprochene Anforderungsprofil so- wie die mit Auftragserteilung ausgehändigten Unterlagen sind Grundlage der Personalsuche. Stellt Schneider-Hotelgastro-Groupe dem Auftraggeber von dem vorgegebenen Anforderungsprofil abweichend qualifizierte Bewerber vor, gelten diese als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern der Auftraggeber diese zum Vorstellungsgespräch einlädt bzw. ein Anstellungsvertrag geschlossen wird.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schneider-Hotelgastro-Groupe unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses und dessen Konditionen sowie über das Nichtzustandekommen mit vorgestellten Bewerbern in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, mit de- nen kein Anstellungsverhältnis geschlossen wird, auf Verlangen unverzüglich Schneider-Hotelgastro-Groupe zurückzugeben.
- Schneider-Hotelgastro-Groupe ist Vermittler bei der Einstellung eines Bewerbers durch den Auftraggeber. Der Abschluss eines Anstellungsvertrages liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Schneider-Hotelgastro-Groupe haftet daher nicht für im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber eintretende Ereignisse wie das Feststellen fehlerhafter Angaben des Bewerbers, Leistungsschwäche, Unstimmigkeiten, Schäden, Auflösung des Anstellungsvertrages vor und nach Arbeitsantritt u.a.m. Der Anspruch von Schneider-Hotelgastro-Groupe auf die vereinbarte Vermittlungsprovision sowie den Kostenersatz bleibt davon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Während der Bewerbersuche haftet Schneider-Hotelgastro-Groupe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Schneider-Hotelgastro-Groupe wird sämtliche im Zusammenhang mit der Vermittlung stehende, ihr zur Kenntnis gelangte Daten des Auftraggebers und des Bewerbers vertraulich im Sinne des Datenschutzes behandeln. Diese werden aus- schließlich zum Zwecke der Personalvermittlung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von Schneider-Hotelgastro-Groupe überlassenen Bewerbungsunterlagen und Daten der Bewerber ausschließlich zum Zwecke des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu verwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die in diesem Zusammenhang eventuell gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Bewerber sind nach Besetzung des Arbeitsplatzes zu löschen. Referenzauskünfte über den Bewerber bei dessen früheren oder jetzigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bewerbers in Absprache mit dem Auftragnehmer einzuholen.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Schneider-Hotelgastro-Groupe.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angeboten, gelten für die Vermittlung folgende Konditionen und Modalitäten:
- Basis für das Honorar ist das kommende Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen,Provisionen, geld- werter Vorteile usw.
- Die Höhe des Honorars bemisst sich nach den jeweils aktuellen Honorarkonditionen für Personalvermittlungen. Es wird bei Abschluss des Arbeitsvertrages, spätestens mit Beschäftigungsbeginn fällig.
- Sonderleistungen, wie Eignungstests oder Nebenkosten wie Reisekosten der Bewerber, werden nach Vereinbarung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, soweit diese auf Verlangen des Kunden entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
- Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeiten von Schneider-Hotelgastro- Groupe zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer, so erwächst ein Provisionsanspruch, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Arbeitssuchende innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ein zunächst abgelehntes Arbeitsverhältnis, welches über Schneider-Hotelgastro-Groupe nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis oder eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis durch Schneider-Hotelgastro-Groupe , so dass ein Provisionsanspruch besteht.
- Das vorgenannte Honorar ist ebenfalls fällig, soweit es zum Abschluss von Verträgen im Rahmen des HGB als Freelancer, Freiberufler, Berater kommt, wenn diese sich als Beschäftigungsform anbieten.
- Das Honorar ist ebenfalls fällig, soweit es zum Abschluss eines Vertrages mit einem Beteiligten des Unternehmenskreises (Partner, Mitgesellschafter, Tochtergesellschaften, Standorte usw.) kommt.
- Das Honorar für eine Personalvermittlung, die zunächst über Zeitarbeit beginnt und eine Übernahme des Mitarbeiters zur Folge hat, ist in den aktuellen Honorarkonditionen ersichtlich.
- Alle Honorarsätze gelten für Personalvermittlungen innerhalb des Bundesgebiets. Das Honorar für Personalvermitt- lungen in das inner- und außereuropäische Ausland bedarf der vorherigen Absprache.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schneider-Hotelgastro-Groupe alle zur Ermittlung des Provisionsanspruchs erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.
- Der Anzeigenentwurf im Rahmen einer anzeigengestützten Personalvermittlung ist kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Medien und die Erstellung von Druckvorlagen etc. erfolgt zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionen.
- Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht für Schneider-Hotelgastro-Groupe mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber. Alle Preise sind netto, unser Firmensitz befindet in der Schweiz, Dienstleistungen, innerhalb der EU, sind MWST frei. Alle Leistungen werden gemäß §13b UStG berechnet, und Reverse Charge abgerechnet.
- Eine Vermittlung gilt auch immer als erfolgreich, wenn nicht der AG eine Festanstellung mit dem Kandidaten begründet, sondern ein dem AGnahestehendes Unternehmen, z.B. eine Holdinggesellschaft, eine Tochter-, Schwester- oder sonstige Konzerngesellschaft, eine Beteiligungs-gesellschaft oder andere nahestehende Unternehmen, z.B. Unternehmen mit identischen Mehrheitsgesellschaftern, sowie andere Personaldienstleister, sofern die Festanstellung bei dem nahestehenden Unternehmen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist als die Vermittlung durch Schneider-Hotelgastro-Groupe , bzw. eine vorangegangene Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmer-überlassung oder auf Honorarbasis, Interimvertrag, Minijob, freie Mitarbeit, befristet oder unbefristet, sozialversicherungs-pflichtig, sozialversicherungsfrei o.ä.
- Der AG verpflichtet sich, Schneider-Hotelgastro-Groupe Abschluss eines Vertrages mit einem von vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss unter Angabe des vereinbarten Jahresbruttogehaltes mitzuteilen. Gehaltsbestandsteile wie z.B. Provisionen, Sonderzahlung und Boni, die zum Vertragsschluss noch nicht beziffert werden können, müssen zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres vom AG belegt und an Schneider-Hotelgastro-Groupe übermittelt werden. Sich daraus ergebende Differenzen werden, wie in 3.1 beschrieben, nachträglich fakturiert. Auf Verlangen ist der AGverpflichtet, den Teil des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem alle Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder wird der vorgeschlagene Kandidat für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, besteht der Honoraranspruch von Schneider-Hotelgastro-Groupe in vollem Umfang.
- Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ist die Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit noch nicht eingegangen, kann Schneider-Hotelgastro-Groupe Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend machen. Der vereinbarte Kostenersatz wird nach Entstehen in Rechnung gestellt. Für die Fälligkeit und den Zahlungsverzug gilt das Vorgenannte.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
- Gerichtsstand für alle Klagen von Schneider-Hotelgastro-Groupe oder gegen Schneider-Mietkochagentur, Schneider-Hotelgastro-Jobs, Schneider-Hotelgastro-Groupe und Dr. Schneider-Medi-Jobs,Schneider- Hotelgastro-Consulting .
- Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist St.Gallen/Schweiz. Es wird zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Sprachform verwandt. Der Text gilt unter Berücksichtigung des AGG für männliche und weibliche Personen.